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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 KR 512/12   

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https://dejure.org/2015,103576
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 KR 512/12 (https://dejure.org/2015,103576)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.09.2015 - L 1 KR 512/12 (https://dejure.org/2015,103576)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. September 2015 - L 1 KR 512/12 (https://dejure.org/2015,103576)
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  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 KR 512/12
    Solche Beiträge auf einen vom Arbeitgeber abgeschlossenen und auf diesen als Versicherungsnehmer laufenden Versicherungsvertrag lassen sich trotz des Ausscheidens des Versicherten aus dem Arbeitsverhältnis bei typisierender Betrachtungsweise noch als mit diesem in Verbindung stehend betrachten (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 -, juris RdNr 14).

    Die Grenzen zulässiger Typisierung sind hiernach erst dann überschritten, wenn auch Kapitalleistungen, die auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat, der Beitragspflicht nach unterworfen werden (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 -, juris RdNr 15.

  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 KR 512/12
    Das BVerfG hat in der hier maßgeblichen Ausgangsentscheidung vom 07.04.2008 (1 BvR 1924/07) grundsätzlich festgestellt, dass die Heranziehung von Versorgungsbezügen in Form der nicht wiederkehrenden Leistung - wie die Kapitalzahlung aus einer betrieblichen Direktversicherung - zur Beitragspflicht in der GKV gemäß § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06

    Verdoppelung der Beitragslast auf Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 KR 512/12
    Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.02.2008 - 1 BvR 2137/06).
  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen - Geltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 KR 512/12
    Sie verstößt auch nicht deshalb gegen Verfassungsrecht, weil die Beiträge nach dem (vollen) allgemeinen Beitragssatz und nicht nach einem ermäßigten Beitragssatz erhoben werden (BSG, Urteile vom 10.05.2006 -B 12 KR 3/05 R, B 12 KR 5/05 R).
  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 3/05 R

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge - allgemeiner Beitragssatz mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 KR 512/12
    Sie verstößt auch nicht deshalb gegen Verfassungsrecht, weil die Beiträge nach dem (vollen) allgemeinen Beitragssatz und nicht nach einem ermäßigten Beitragssatz erhoben werden (BSG, Urteile vom 10.05.2006 -B 12 KR 3/05 R, B 12 KR 5/05 R).
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